2017-09-28: Aktiengesellschaft. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2017. Geschäftsanschrift: Lindberghring 1, 33142 Büren. Beteiligung an Unternehmen und Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistung für Unernehmen; ferner die Erbringung von Dienstleistungen zur kaufmännischen Unternehmensführung für Dritte. 50.400,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Deppe, Ulrich, Paderborn, *10.05.1968. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Unity-Beteiligungs GmbH, Büren nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-10-09: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Jaks, Christian, Paderborn, *05.10.1979.
2020-11-18: Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht unter Firma Unity Project Holding GmbH mit Sitz in Wien, Österreich mit der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht unter Firma Unity Beteiligungs AG mit Sitz in Büren (Amtsgericht Paderborn HRB 13069) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Unity Beteiligungs AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Unity Beteiligungs AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Unity Beteiligungs AG nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Unity Beteiligungs AG unter deren Geschäftsanschrift Lindberghring 1, 33142 Büren, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Unity Beteiligungs AG gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
2021-05-03: Die UNITY Project Holding GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Österreichisches Firmenbuch, 526955) als übertragender Rechtsträger ist auf die UNITY Beteiligungs AG als übernehmende Rechtsträgerin nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 22.12.2020, sowie aufgrund der österreichischen Verschmelzungsbescheinigung vom 22.04.2021 durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-17: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Suckfüll, Jörg, Putzbrunn, *27.06.1967; Woste, Jannik, Schlangen, *21.04.1990.
2021-12-01: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2021-12-07: Die Hauptversammlung vom 09.11.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 5 (Zusammensetzung des Vorstands) neu eingefügt und die nachfolgenden Paragrafen der bisherigen Satzung §§ 6 - 14 neu nummeriert. Bezüglich der § 6 (Geschäftsführung), § 7 (Zusammensetzung Aufsichtsrat), § 8 (Vergütung), § 9 (Sitzungsort), § 10 (Stimmrecht), Einfügung neuer § 14 (Vorzugsaktien) und § 15 (Einziehung von Aktien) wurde die Änderung beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tag hat die Erhöhung des Grundkapital um 99.600,00 EUR auf 150.000 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neue Firma: UNITY Innovation Alliance AG. 150.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
2021-12-22: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2022-01-03: Bestellt als Vorstand: Pfänder, Tomas, Salzkotten, *10.07.1969.
2022-05-27: Die Hauptversammlung vom 16.05.2022 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung von § 4 Abs. 5 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2026 um bis zu insgesamt 10.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrfach zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
2022-07-06: Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2022 erteilten Ermächtigung hat der Aufsichtsrat am 24.06.2022 die Änderung der Fassung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Übertragbarkeit der Aktien, genehmigtes Kapital, Abtretung von Geschäftsanteilen) beschlossen.