2012-09-27: Die USD Blaues Haus GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 26000) und die USD Wohnen GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 27755 ) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
2013-08-01: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Ankauf, Verkauf und Errichtung von Immobilien. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Dathe, Thomas, Dresden, *22.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Wohnort geändert, nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Finsterbusch, Gunther, Müglitztal OT Maxen, *17.03.1968; Raabe, Tino, Müglitztal OT Maxen, *23.03.1971.
2015-04-22: Die Immobiliengesellschaft Elbwiese 101. VV GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.04.2015 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Elbwiese 101. VV GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 28280) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.04.2015 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.