2008-02-11: Bestellt als Vorstand: Lamatsch, Gerald, Pleidelsheim, *27.10.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Schuch, Roland, Benningen am Neckar, *02.02.1963; Stanjeck, Peter, Ludwigsburg, *18.12.1969. Prokura erloschen: Lamatsch, Gerald, Ludwigsburg, *27.10.1963.
2009-03-30: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bartz, Michael, Bonn, *06.07.1966.
2011-03-14: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Pschierer, Andreas, München, *24.04.1964.
2014-10-24: Bestellt als Vorstand: Dr. Strehl, Benjamin, Ludwigsburg, *23.03.1984, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Oberschmidt, Bernhard, Pfedelbach, *26.11.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Wilms, Sven, Pfinztal, *12.03.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Faiß, Markus, Stuttgart, *10.02.1969; Kolb, Sven, Asperg, *10.05.1975.
2017-01-19: Nicht mehr Vorstand: Lamatsch, Gerald, Pleidelsheim, *27.10.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lamatsch, Gerald, Pleidelsheim, *27.10.1963. Prokura erloschen: Offenhäußer, Harald, Stuttgart.
2018-02-14: Die Gesellschaft hat am 06.02.2018 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "unitB technology GmbH", Berlin und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2018-02-14: Die Gesellschaft hat am 06.02.2018 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "B.I.G. Social Media GmbH", Berlin und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2018-03-12: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.02.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "B.I.G. Social Media GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 130699 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-03-15: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.02.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "unitB technology GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 85596 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-03-28: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.02.2018 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "USU GmbH", Möglingen gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.