2008-03-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.1992 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2003 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Satz 2 (Sitz), 7 und 12 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung von Greifswald (bisher Amtsgericht Stralsund HRB 2362) nach Hamburg beschlossen. Gegenstand: die Entwicklung und/oder der Vertrieb von Software, der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen aller Art über das Internet und auf anderen Vertriebswegen, der Verkauf von Werbeflächen sowie Marketingberatung. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Holst, Göran, Hamburg, *26.03.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gastronomia Gaststätten GmbH Greifswald (Amtsgericht Stralsund, HRB 664) als herrschendem Unternehmen ist am 17.12.1991 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.05.1992 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2011-05-04: Der mit der Gastronomia Gaststätten GmbH, Greifswald (AG Stralsund HRB 664) am 17.12.1991 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.