2016-08-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2016. Geschäftsanschrift: Handwerkerstraße 28, 76549 Hügelsheim. Gegenstand: Der gewerbliche Güterverkehr und Vermietung von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ullmann, Arthur, Hügelsheim, *30.06.1957; Ullmann, Waldemar, Hügelsheim, *06.12.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-22: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 zur Durchführung der Aufnahme der ausgegliederten Teile des Vermögens der Kaufleute Ullmann, Arthur, Hügelsheim, *30.06.1957, als Inhaber der Firma "Arthur Ullmann Transporte e. K." und Ullmann, Waldemar, Hügelsheim, *06.12.1983, als Inhaber der Firma "Waldemar Ullmann Transporte e. K." um insgesamt 2,00 EUR auf 25.002,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Der Einzelkaufmann Ullmann, Waldemar, Hügelsheim, *06.12.1983, hat als Inhaber der Firma "Waldemar Ullmann Transporte e. K.", Hügelsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705917) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.08.2016 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Einzelkaufmann Ullmann, Arthur, Hügelsheim, *30.06.1957, hat als Inhaber der Firma "Arthur Ullmann Transporte e. K.", Hügelsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705918) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.08.2016 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.