2014-09-05: Die Ulrichs Autokrane - Braunschweig - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 4719) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-11-12: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg vom 09.09.2019 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
2019-11-14: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg vom 01.11.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.