2007-06-19: Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 42.050,00 EUR auf 898.150,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung des Wohnungsbestandes der Gemeinde Womirsleben und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 11 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. 898.150,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 20.03.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.03.2007 Teile des Vermögens (Wohnungsbestand) von der Gemeinde Wolmirsleben übernommen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-04-26: Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2010 hat die Änderung der §§ 11 (Zusammensetzung der Mitgliedschaft) und 18 (Beschlussfähigkeit) der Satzung beschlossen.
2022-03-23: Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand Vertretungsregelung. Neue Firma: Umland-Wohnungsbaugesellschaft mbH.