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Umweltdruckhaus Hannover GmbH

Immobilien, Siebdruck und Stickarbeiten, Textilmanufaktur am Steinhuder..., Aways, Saisonartikel, Streuartikel, Schreibgeräte, Greenmarketing, Greenprinting, BNI, #allefürklos, #klosfüralle
Adresse / Anfahrt
Klusriede 23
30851 Langenhagen
3x Adresse:

An der Friedenseiche 2
31515 Wunstorf


Potsdamer Straße 3a
30916 Isernhagen


Fleethörn 7
24103 Kiel


Kontakt
47 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 47 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hannover beschlossen. Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Rätzke, Thomas, Neustadt a. Rbge., *23.03.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rätzke, Silvia, Neustadt, *24.09.1947.

2013-06-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Umweltdruckhaus Hannover GmbH.

2013-11-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Langenhagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Klusriede 23, 30851 Langenhagen.

2019-02-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.02.2019 mit der Logistik + Druck Nord GmbH mit Sitz in Langenhagen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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