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Umwelttechnik Weber GmbH

Dichtheitsprüfung, CoastCom, Wartungsmonteur..., Ihrer Kleinkläranlage, Klärtechnik
Adresse / Anfahrt
Hopelser Weg 20
26639 Wiesmoor
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-11-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2021. Geschäftsanschrift: Hopelser Weg 20, 26639 Wiesmoor. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Umwelttechnik im Bereich Klärtechnik, insbesondere Herstellung, Neubau, Nachrüstung, Vertrieb, Handel, Wartung, Reparatur und Dichtheitsprüfung von kleinen Kläranlagen, Kleinkläranlagen und deren Bestandteilen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Weber, Harald, Wiesmoor, *15.09.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der Weber Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wiesmoor als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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