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UNED GmbH

Basis unseres Handelns, Finanzkonzepte, Bestandsverträge..., Asset
Adresse / Anfahrt
Urgasse 1
53947 Nettersheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Zülpich (bisher Amtsgericht Bonn HRB 12063) nach Nettersheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Urgasse 1, 53947 Nettersheim. Gegenstand: der Vertrieb von Investmentfonds und Immobilien. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Theilmann, Christian, Euskirchen, *14.05.1965; von Ameln, Harald, Aachen, *27.09.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-04-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 74.900,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der UNED AG mit Sitz in Nettersheim (Amtsgericht Düren, HRB 6904) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2021-04-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 12 und in § 16 (Auseinandersetzung, Abfindung) beschlossen. Neue Firma: UNED GmbH.

2021-04-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2021 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2021 mit der UNED AG mit Sitz in Nettersheim (Amtsgericht Düren, HRB 6904) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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