2016-08-11: Der Schönebecker Sportclub e.V. mit dem Sitz in Schönebeck (Amtsgericht Stendal VR 41031) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 sowie Beschlüssen der Mitgliederversammmlungen des übertragenden und übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 29.10.2015 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.