2015-05-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2015. Geschäftsanschrift: Jugendstr. 2, 81667 München. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Malerarbeiten sowie sachlich damit zusammenhängende Arbeiten an Bauten, wie die Anbringung von Vollwärmeschutzisolierungen und Betonsanierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brandner, Philipp, München, *21.01.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Brandner, Gabriele, München, *11.08.1953; Brandner, Michael, München, *08.02.1953.
2016-08-27: Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung des Teilbetriebs "Malerei und Betonsanierung" aus der Unisan Stahlbau GmbH mit dem Sitz in München und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Unisan Gesellschaft für Malerei- und Betonsanierung mbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 03.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 03.08.2016 Teile des Vermögens (Malerei und Betonsanierung) von der Unisan Stahlbau GmbH mit dem Sitz in München übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-08: Die Abspaltung wurde am 02.09.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .