2016-12-21: Firma: United Media AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wallstraße 16, 10179 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet sowie die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen, der Vertrieb multimedialer Anwendungen, die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software-, Hardware- und Multimediabereich im Internet. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1.
Fratzscher, Daniel, *10.03.1969, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 13.05.2016
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.12.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 78367) nach Berlin verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Firma und Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.08.2016
2017-09-01: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Business Online GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 24816 ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-09-07: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Webstyle GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117837 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-09-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ruhrgebiet Online Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48232) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-09-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Internet Online Media GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54939) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-12-21: Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich Vertretungsbefugnis: Vorstandsmitglied: Müller, Mike; mit de Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich Vertretungsbefugnis: Vorstandsmitglied: Stein, Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2018-12-20: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf
2021-02-26: Nicht mehr Vorstand: 1. Fratzscher, Daniel
2021-02-26: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .
2021-06-14: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Euroweb Internet GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 42518), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 09.06.2021 zugestimmt hat.
2022-04-05: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die United Media Online-Service Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 216333) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die United Media Online-Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 204422) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.