2019-01-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2014 mit Änderung vom 23.06.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Weinheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 720167) nach Lorsch beschlossen. Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 15, 64653 Lorsch. Gegenstand: Der Handel im In- und Ausland mit Arzneimitteln, insbesondere mit solchen für seltene Krankheiten, mit Medizinprodukten und mit apothekenüblichen Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen für pharmazeutische Unternehmen aller Handelsstufen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schröder-Schwarz, Irmtraud Hedwig, Seeheim-Jugenheim, *27.03.1959, einzelvertretungsberechtigt.
2019-11-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Schröder-Schwarz, Irmtraud Hedwig, Seeheim-Jugenheim, *27.03.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Tervooren, Alexander Marcus, Ludwigshafen, *13.12.1977, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Böhme, Nicolai, Heppenheim , *01.03.1976; Krauß, Tobias, Worms, *21.02.1983; Wittmann, Anja, Weinheim, *15.08.1977.
2020-03-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Med-HS Medizinische Handels- und Servicegesellschaft mbH mit dem Sitz in Weinheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.