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UnityRealtimeGroup GmbH & Co. KG

Film, Erfolgsformel, Praxiseinblicke..., UnityShop, UnityLivestream, Teradek, LiveU und SmallHD
Adresse / Anfahrt
Darmstädter Straße 59
64572 Büttelborn
1x Adresse:

Waldeckerstraße 12
64546 Mörfelden-Walldorf


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-14:
(Die Herstellung von Film-und Fernsehproduktionen, der Beratung, Bereitstellung und des Services für Livestreaming, der Entwicklung und technischen Beratung für webcast-Lösungen.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gässelweg 9 a, 64572 Büttelborn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: UnityLivestream Management GmbH, Büttelborn (Amtsgericht Darmstadt HRB 88899), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-28:
Neuer Sitz: Darmstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hilpertstraße 3, 64295 Darmstadt. Der Sitz ist nach Darmstadt verlegt.

2016-07-15:
Neuer Sitz: Mörfelden-Walldorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Waldecker Straße 12, 64546 Mörfelden-Walldorf. Der Sitz ist nach Mörfelden-Walldorf verlegt.

2021-12-20:
Firma geändert, nun: Neue Firma: UnityRealtimeGroup GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der UnityRealtimeGroup GmbH mit dem Sitz in Mörfelden-Walldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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