2006-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 11 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR. Neue Firma: Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH. 100.000,00 EUR. Mit der Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 26.06.2006 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2007-04-13: Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 7 Abs. 2 i). vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen: Exner, Ute, Winsen/Luhe, *15.12.1956; Kohlstädt, Uwe, Hamburg, *19.08.1965; Prof. Dr. med. Reichenspurner, Hermann, Hamburg, *20.04.1959.
2015-04-29: Bestellt Geschäftsführer: Birkwald, Tim, Hamburg, *29.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-06: Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Overlack, Karin, Hamburg, *28.11.1971.
2017-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2019-05-08: Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) die Wahrnehmung von Aufgaben einer wissenschaftlichen Hochschuleinrichtung als Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, b) die Intensivierung und Erweiterung der Forschung auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge, c) die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Lehre auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge, d) die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere die Erbringung, Förderung und Optimierung der medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten jeden Alters auf dem gesamten Gebiet der Herz-, Kreislauf- und Gefäßmedizin inkl. der Transplantation von Herz und Lunge. Ziel ist eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Behandlungskonzepte auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin, e) die Übernahme der Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufen. Das Unternehmen hat die sonstigen vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des UKE-Gesetzes sowie der Satzung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts - (UKE) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Dementsprechend ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit Dritten zu schließen.
2021-12-07: Ausgeschieden Geschäftsführer: Birkwald, Tim, Hamburg, *29.07.1977. Bestellt Geschäftsführer: Prof. Dr. Morgner-Miehlke, Andrea, Hamburg, *15.08.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-03: Der mit der Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, Hamburg am 26.06.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 20.12.2021 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021 beendet. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 im Wege des Formwechsels in die Universitäres Herz- und Gefäßzentrum UKE Hamburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 03.01.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.