2007-08-29: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 10.05.2007 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger 1.) Unternehmensverband der Eisen- und Metallindustrie Westfalen-Mitte e. V. (Amtsgericht Hamm, VR 454) vom 24.05.2007, 2.) Unternehmensverband Westfalen- Mitte e. V. ( Amtsgericht Hamm, VR 409) vom 24.05.2007 und 3.) Unternehmensverband Westfalen- Nordwest e. V. (Amtsgericht Hamm, VR 407) vom 14.06.2007 jeweils mit dem Sitz in Hamm verschmolzen. Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.