2008-08-13: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.04.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2008 mit dem Fachgruppe Metall des Arbeitgeberverbandes Herford e.V. mit Sitz in Herford (AG Herford VR 1009) verschmolzen. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.04.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2008 mit dem Fachgruppe Metall und Elektro des Arbeitgeberbandes Minden-Lübbecke e.V. mit Sitz in Minden-Lübbecke (AG Minden VR 1637) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.