Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Unverpackt Würzburg eG

Reinigung, Müsli, Einzelfällen..., Meta-Produkten, Bioladen, Zero-Waste, Optionale
Adresse / Anfahrt
Sanderstraße 5
97070 Würzburg
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-30:
Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 18.08.2020. Geschäftsanschrift: Sanderstraße 5, 97070 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines allen zugänglichen Ladengeschäftes mit ganz überwiegend unverpackten, biologisch erzeugten, möglichst regionalen und möglichst fair gehandelten Waren. Zum Gegenstand gehört auch die Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern zum Wohle der Mitglieder, die Durchführung von Bildungsangeboten im Themenbereich "Nachhaltigkeit" und der Betrieb einer Gastronomie mit den o.g. Waren. Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Vorstand: Groh, Kurt, Würzburg, *30.12.1955; Kütt, Sabrina, Würzburg, *02.07.1995.

2021-03-29:
Ausgeschieden: Vorstand: Groh, Kurt, Würzburg, *30.12.1955. Bestellt: Vorstand: Frädrich, Luise, Würzburg, *11.01.1993.

2021-09-07:
Bestellt: Vorstand: Hilsebein, Norah, Rottendorf, *06.01.1991.

2021-10-23:
Bestellt: Vorstand: Waldmann, Susanne, Würzburg, *12.10.1969; Zientarski, Karolin, Würzburg, *02.06.1985. Ausgeschieden: Vorstand: Frädrich, Luise, Würzburg, *11.01.1993; Hilsebein, Norah, Rottendorf, *06.01.1991.

2022-01-15:
Ausgeschieden: Vorstand: Kütt, Sabrina, Würzburg, *02.07.1995.

2022-01-25:
Die Genossenschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.03.2021 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 02.12.2021 das unter der Firma Susanne Waldmann Unverpackt Würzburg e.K. mit der Niederlassung in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 8382) betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Susanne Waldmann, geb. 12.10.1969, Würzburg übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.