2014-07-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2014. Geschäftsanschrift: Gymnasiumstraße 43, 70174 Stuttgart . Gegenstand: Erbringung von Internetdienstleistungen, insbesondere die Unterhaltung, Pflege und redaktionelle Betreuung von Internetportalen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hauber, Matthias, Stuttgart, *11.12.1972; Thilow, Michael, Ludwigsburg, *25.03.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Urban Propaganda Communications GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb einer Werbe-, Kommunikations-, Event-, Veranstaltungs- und Personalberatungsagentur.
2017-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Urban Propaganda GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725785) um 1.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
2017-09-04: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Urban Propaganda GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725785) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.