2010-05-27: Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: In erster Linie Leistungen für Allergiker und Gesundheit in den Bereichen Textilien, Schadstoffbeseitigung, Brand-, Feuchte- und Schimmelsanierung, des weiteren Kfz-Restaurierung, -Technik und -handel.
2011-05-31: Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1) (Firma und Sitz) beschlossen. Neue Firma: v. Tülff GmbH.
2016-02-15: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 und 5 (Geschäftsjahr) beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Handel mit sowie die Restaurierung und Technik von Kraftfahrzeugen.
2016-11-03: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 beschlossen. Neue Firma: Urwerk 1:1 GmbH.
2016-11-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Urwerk 1:1 GmbH mit Sitz in Kaufungen (Amtsgericht Kassel, HRB 16173) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.