2005-04-29: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mohr, Claus-Heinrich, Neckargemünd-Dilsberg, *02.10.1954. Bestellt: Geschäftsführer: Gruner, Josef, Simmelsdorf, *31.08.1955, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-08-07: Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 76.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 3 (Stammkapital). Geschäftsanschrift: Dr. Gustav-Heinemann-Str. 14, 90491 Nürnberg. Neues Stammkapital: 876.000,00 EUR.
2010-12-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Große, Tobias, Affalterbach, *11.11.1968.
2013-02-22: Bestellt: Geschäftsführer: Mayr, Marcus, Erlangen, *03.02.1974, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-08-09: Bestellt: Geschäftsführer: Reinhardt, Jürgen, Freystadt, *27.07.1966, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Minartz, Richard, Kaufmann, Heroldsberg. Prokura erloschen: Kungl, Manfred, Nürnberg.
2014-03-25: Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg.
2019-01-10: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Köster GmbH mit dem Sitz in Osnabrück verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-01-18: Die Verschmelzung wurde am 15.01.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.