2010-07-26: Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hohenzollernstr. 10, 66333 Völklingen.
2010-10-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Altpeter, Michael, Völklingen, *13.12.1950. Bestellt zum Geschäftsführer: Schmitt, Ralf, Bous, *20.12.1960. Prokura erloschen: Schmitt, Ralf, Bous, *20.12.1960.
2011-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Sitzungen des Aufsichtsrates) beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dahm, Jochen, Völklingen, *06.07.1955.
2014-12-19: Der mit der Stadtwerke Völklingen Holding GmbH mit dem Sitz in Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 12946) am 14.11.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 11.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Verträge und die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen.
2015-01-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitt, Ralf, Bous, *20.12.1960. Bestellt als Geschäftsführer: Gundacker-Dollak, Thorsten, Püttlingen, *16.12.1974. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bohr, Roland, Völklingen, *03.01.1957.
2016-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2016 mit der Völklinger Verkehrsgesellschaft mbH mit Sitz in Völklingen als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-18: Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.