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V-TIME.de EDV-Systemservice GmbH

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Adresse / Anfahrt
Im Neuenbühl 10-18
71287 Weissach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2004
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-01-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2021. Geschäftsanschrift: Im Neuenbühl 18, 71287 Weissach. Gegenstand: Entwicklung von Software, Erstellung und Betrieb von Internetauftritten aller Art, Verkauf und Handel von Hard- und Softwareprodukten sowie Marketing für Onlinemedien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Essig, Tim, Rutesheim, *13.08.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-05-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Essig, Tim, Rutesheim, *13.08.1975 als Inhaber der Firma "V-TIME.de e.K.", Weissach (Amtsgericht Stuttgart HRA 737550) auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Essig, Tim, Rutesheim, *13.08.1975 hat als Inhaber der Firma "V-TIME.de e.K.", Weissach (Amtsgericht Stuttgart HRA 737550) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.02.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 05.02.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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