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V8 Hotel GmbH & Co. KG

Hotel & Gaststätten, Themenzimmer, Arrangements..., Patentamt, Motorworld Region, Serviced, PICK-UP, LiKÖRE, Getränkekarte
Adresse / Anfahrt
Graf-Zeppelin-Platz 1
71034 Böblingen
1x Adresse:

Charles-Lindbergh-Platz 1
71034 Böblingen


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-11:
(Der Gastronomie- und Hotelbetrieb, einschließlich Catering, mit allen denkbaren Zusatzleistungen sowie der Organisation und Ausrichtung von Tagungen und Kongressen und der Beratung in diesen Bereichen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Graf-Zeppelin-Platz, 71034 Böblingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: V8 Verwaltungs GmbH, Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 754944).

2017-05-18:
Der Einzelkaufmann Schad, Simeon, Stuttgart, *05.06.1968 hat als Inhaber der Firma "Hotel Garni Keinath e.K.", Stuttgart einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.05.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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