2013-12-27: Partnerschaft. Gegenstand: gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Im Rahmen des § 59 a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Partnerschaft aufgenommen werden. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen, insbesondere auch sich im Rahmen der beruflichen Vorschriften an anderen Sozietäten zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu enichten. Jeder Partner vertritt einzeln.Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Becker, Susanne Annegret, Rechtsanwältin, Hamburg, *10.04.1965; Dr. Kühnel, Artur, Rechtsanwalt, Hamburg, *23.12.1975; Dr. Vahle, Oliver, Rechtsanwalt, Hamburg, *16.04.1969.
2017-12-22: Eingetreten Partner: Postel, Carolin, Rechtsanwältin, Hamburg, *01.03.1971, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun Partner: Becker, Susanne Annegret, Rechtsanwältin, Hamburg, *10.04.1965; Dr. Kühnel, Artur, Rechtsanwalt, Hamburg, *23.12.1975; Dr. Vahle, Oliver, Hamburg, *16.04.1969, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.