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VAN BRAMBORG Eventcatering GmbH

CATERING, Hochzeitsplanung, MBC EVENT..., Hochzeitsprofis, Catering und Eventausstatter, LOK, Firmenveranstaltungen, Eventmanagement, Cateringunternehmen
Adresse / Anfahrt
Fürstenwalder Weg 11h
15713 Königs Wusterhausen
1x Adresse:

Schwartzkopffstraße 1
15745 Wildau


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-13:
Name der Firma: VAN BRAMBORG Eventcatering GmbH; Sitz der Firma: Königs Wusterhausen; Geschäftsanschrift: Fürstenwalder Weg 11 h, 15713 Königs Wusterhausen; Gegenstand: Cateringdienstleistungen, Eventdienstleistungen, Vermietung von Eventmobiliar und Eventtechnik, Vermittlung von Künstlern, Unterhaltung und Personal; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Mieles, Jan, *26.11.1988, Königs Wusterhausen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.12.2019

2021-08-16:
Kapital: 25.200,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2021 ist das Stammkapital um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 30.07.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das Vermögen des von Herrn Jan Mieles, geboren am 26.11.1988 , wohnhaft in Königs Wusterhausen, als Inhaber des unter der Firma Jan Mieles e.K. (Amtsgericht Cottbus, HRA 3694) betriebenen Unternehmens übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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