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VBKI gemeinnützige GmbH

Industrieller, Vergabe-Gremium, GESOBAU..., Rackham, PurpleX, De-Phazz, Völkers Commercial, Musikschaffende, BossHoss, Spendengelder
Adresse / Anfahrt
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-14:
Firma: VBKI Veranstaltungs GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Marin, Udo, *01.10.1955, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.10.2007.

2013-01-04:
; VBKI gemeinnützige GmbH; Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind: a) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, c) die Förderung von Kunst und Kultur, d) die Förderung des Sports, und e) die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. (3) Der Satzungszweck gem. Abs. 2 lit. a) (die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) wird verwirklicht insbesondere durch: - das Bürgernetzwerk Bildung, das die Gewinnung, Koordination und Fortbildung von ehrenamtlichen Lesepaten für Berliner Schulen und Kindertagesstätten organisiert, und - die Durchführung des Sprachenwettbewerbs der staatlichen Europaschulen "Kids - fit für Europa". (4) Der Satzungszweck gem. Abs. 2 lit. b) (Förderung von Wissenschaft und Forschung) wird verwirklicht insbesondere durch: - die Vergabe eines Wissenschaftspreises an junge Berliner und Brandenburger Doktoranden und Absolventen. Die Auswahl der Teilnehmer und die Preisvergabe erfolgen durch eine Kommission aus Vertretern der beteiligten Universitäten, Hochschulen und der VBKI gemeinnützige GmbH. (5) Der Satzungzweck gem. Abs. 2 lit. c) (Förderung von Kunst und Kultur) wird verwirklicht insbesondere durch: - Die Unterstützung von Projekten und Initiativen insbesondere im Bereich der Musikvermittlung, zum Beispiel durch die Unterstützung der Musikvermittlungsaktivitäten der Hochschule für Musik Hanns Eisler und anderer Musikhochschulen sowie - durch die Veranstaltung von Vorträgen und Führungen durch Museen und Ausstellungen. (6) Der Satzungszweck gem. Abs. 2 lit. d) (die Förderung des Sports) wird insbesondere durch die VBKI-Olympiateams verwirklicht, deren Ziel es ist, Berliner Sportlern insbesondere durch studien- und ausbildungsbegleitende Angebote die bessere Vereinbarkeit von Ausbildung und Leistungssport zu ermöglichen. (7) Der Satzungszweck gem. Abs. 2 lit. e) wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen.; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2012 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere abgeändert in § 1 (Firma) und in § 3 (Gemeinnützigkeit).; Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 22.11.2012 Teile ihres Vermögens zur Neugründung der VBKI Veranstaltungsmanagement GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 146830 b) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2013-05-31:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.05.2013 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller e. V., mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg zu VR 143 auf diese Gesellschaft um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 08.05.2013 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom selben Tage sowie der Hauptversammlung des ausgliedernden Rechtsträgers vom 12.09.2012 Vermögensteile des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 143) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme ( 123 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2020-12-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Marin, Udo; Geschäftsführer: 2. Große-Leege, Claudia, *08.11.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen