2012-08-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Die Herstellung und der Vertrieb von Industrie-Ventilatoren und Apparaturen. 725.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Holmer, Fred, Kempen, *07.12.1959; Schmitz, Egon, Krefeld, *11.01.1939; Thomas, Heinz-Josef, Korschenbroich, *24.11.1959, jeweils für Rechtsgeschäfte zwischen der VENTAPP GmbH und der Ventrapp-Service-Verwaltungsgesellschaft mbH, Kempen (AG Krefeld, HRB 12841) von den Beschränkungen des § 181 befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VENTAPP GmbH & Co. KG, Kempen (AG Krefeld, HRA 4776) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-08-30: Berichtigend eingetragen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2012. von Amts wegen berichtigend eingetragen Geschäftsführer: Holmer, Fred, Kempen, *07.12.1959; Schmitz, Egon, Krefeld, *11.01.1939; Thomas, Heinz-Josef, Korschenbroich, *24.11.1959, jeweils für Rechtsgeschäfte zwischen der VENTAPP GmbH und der Ventapp-Service-Verwaltungsgesellschaft mbH (inzwischen firmierend unter Ventapp Service GmbH, Kempen (AG Krefeld, HRB 12841) von den Beschränkungen des § 181 befreit.
2013-01-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Egon, Krefeld, *11.01.1939.
2016-04-01: Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Holmer, Fred, Tönisvorst, *07.12.1959, für Rechtsgeschäfte zwischen der VENTAPP GmbH und der Ventapp-Service-Verwaltungsgesellschaft mbH (inzwischen firmierend unter Ventapp Service GmbH, Kempen (AG Krefeld, HRB 12841) von den Beschränkungen des § 181 befreit.
2016-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 , § 5 (Beirat) und § 7 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Kontrollrechte, Leistungsverkehr) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen oder mehreren Geschäftsführern kann durch Beschluss des Beirats jederzeit die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. Ebenso können sie durch Beschluss des Beirats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
2018-05-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2018 mit der Ventapp Service GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 12841) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.