Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

VERAXA Biotech GmbH

BiTAC, ADC, Antibody..., EMBL, Pipeline, ADCs
Adresse / Anfahrt
Meyerhofstraße 1
69117 Heidelberg
1x Adresse:

Carl-Friedrich-Gauß-Ring 5
69124 Heidelberg


Kontakt
23 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 23 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2017 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021 und 27.04.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es ist insbesondere § 1 geändert. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 235981) nach Heidelberg verlegt. Bisher: "Velabs Therapeutics GmbH". Geschäftsanschrift: Meyerhofstraße 1, 69117 Heidelberg. Gegenstand: Die technische Weiterentwicklung und Verwendung von Verfahren der Mikrofluidik Technologie und das darauf basierte Screening nach diagnostisch oder therapeutisch relevanten Antikörpern sowie deren nachfolgende Validierung, Entwicklung und Vermarktung. Stammkapital: 117.143,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Antz, Christoph Rüdiger, Dossenheim, *01.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.03.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ARAXA Biosciences GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 734967) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-26:
Neue Geschäftsanschrift: Carl-Friedrich-Gauß-Ring 5, 69124 Heidelberg.

Marketing