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VGB Naturstein GmbH

Unternehmen, Natursteine, Call-Back..., Bayerwaldgranit, Granitpflaster, Granitwerk, Granitplatten, Pflastersteine, Findlinge, Quellsteine
Adresse / Anfahrt
Vilshofener Straße 30
94538 Fürstenstein
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-23:
Bestellt: Geschäftsführer: Reil, Marius Eduard, Fürstenstein, *04.03.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reil, Marius Eduard, Fürstenstein, *04.03.1968.

2008-08-21:
Die MLB Management GmbH mit dem Sitz in Fürstenstein (Amtsgericht Passau HRB 5711) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-12-09:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Vilshofener Straße 30, 94538 Fürstenstein.

2020-08-07:
Die SüdStein GmbH mit dem Sitz in Fürstenstein ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 05.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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