2009-08-05: Die Gesellschafterversammlung hat am 21.07.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 (gerundet) um 435,40 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil) sowie in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Finanzierung der GEsellschaft), 8 (Stimmrecht und Beschlußfassung in der Gesellschafterversammlung), 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 13 (Beirat), 19 (Bekanntmachungen) zu ändern. Neue Firma: VGS - Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Planung und Vorbereitung von Maßnahmen im Bereich des Verkehrsmanagements sowie des öffentlichen Personennahverkehrs im Verbundraum Saar und hierbei insbesondere in Bezug auf Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz, die Koordination, die Organisation, die Sicherung, die Verbesserung, die Förderung und die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs als Schienenpersonennahverkehr und Buspersonennahverkehr einschließlich der Schnittstellen zum Individualverkehr. Geschäftsanschrift: Am Hauptbahnhof 4, 66111 Saarbrücken.
2013-11-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Linxweiler, Raimund, St. Wendel, *03.10.1948. Bestellt als Geschäftsführer: Ott, Adalbert Josef, Reinsfeld, *26.04.1953. Prokura erloschen: Ott, Adalbert Josef, Reinsfeld, *26.04.1953. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken.
2013-12-19: Der Geschäftsführer der Gesellschaft hat eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 GmbHG).
2013-12-19: Der Geschäftsführer der Gesellschaft hat eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 GmbHG).
2016-04-26: Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2017-09-22: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 19.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2017 und der Verbandsversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2017 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf den Zweckverband Personennahverkehr Saarland mit derzeitigem Sitz in Ottweiler übertragen. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.