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VHW Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung, Standorten, Accesskey..., Code-Grafik, Alternativer, Scannen, QR-Code, Berufsunfähigkeitsabsicherung, Positionsanzeige, Arbeitszeitgestaltung
Adresse / Anfahrt
Habermehlstraße 15
75172 Pforzheim
2x Adresse:

Am Gaisberg 4
75015 Bretten


Heynlinstraße 21
75203 Königsbach-Stein


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-16:
(1. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich Treuhandtätigkeiten, 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf sich an Steuerberatungsgesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, soweit berufsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Goethestr. 41, 75173 Pforzheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Vortisch, Hartmann, Walter Steuerberatungsgsellschaft mbH, Pforzheim (AG Mannheim HRB 705794).

2009-07-10:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Partnerschaftsgesellschaft "Vortisch Hartmann Walter Partnerschaft Steuerberater vereidigter Buchprüfer Wirtschaftsprüfer", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim PR 500023) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-23:
Einzelprokura: Tangel-Muckenfuss, Helga, geb. Muckenfuss, Knittlingen, *13.06.1964.

2015-03-03:
Änderung der Geschäftsanschrift: Habermehlstraße 15, 75172 Pforzheim.

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