2019-01-22: (Gegenstand: die Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34 d GewO, von Immobilien und Krediten gemäß § 34 c GewO und von Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefons im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Einbringung aller sonstigen Dienstleistungen, die mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bernhardistraße 19 d, 04838 Eilenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: VI-Prooptima Maklerhaus Verwaltungs GmbH, Eilenburg (Amtsgericht Leipzig HRB 35637), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-28: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 24.06.2019 sowie nach dem Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Nicole Schmidt e.K. mit dem Sitz in Eilenburg als Ganzes übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-08-29: Der Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 24.04.2019 wurde durch Vertrag vom 26.08.2019 geändert, dem die Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers durch Beschluss und der übertragende Rechtsträger durch Erklärung jeweils vom selben Tag zugestimmt haben. Die Ausgliederung wurde am 29.08.2019 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.