2019-08-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2019. Geschäftsanschrift: Gerichtstraße 4 a, 22765 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Vermietung, An- und Verkauf von Campervans, Freizeitmobilen und sonstigen Fahrzeugen und Zubehör und sonstigen beweglichen Gegenständen, Durchführung von Festival- und sonstigen Veranstaltungen und Betrieb einer Veranstaltungsagentur, Erwerb, An- und Vermietung, Errichtung und Betrieb von Stellplätzen, An- und Verkauf, Entwicklung und Verwaltung von eigenen Immobilien sowie die Erbringung von sämtlichen damit zusammenhängenden gastronomischen, touristischen, Beratungs-, Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Koch, Kerstin, Hamburg, *10.12.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Koch, Kerstin, Hamburg *10.10.1979 unter der Firma VIAGIO campervan vermietung e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.08.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.08.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.