2017-01-06: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.12.2002 mit der VG Finanz- und Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München ist durch Aufhebung zum 31.12.2016 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.