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VIDIP GmbH

Vitalis-After-Work, Pflegeinstitution, Arbeitszeitmodellen..., Pflegeausbildung, Arbeits-Tag, Schwetzinger Innenstadt, Haushaltshelfer, Haushaltsversorgung
Adresse / Anfahrt
Siemensstraße 18
68723 Oftersheim
Kontakt
39 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 39 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2020 mit Änderungen vom 15.06.2020. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 18, 68723 Oftersheim. Gegenstand: Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes, Hauswirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mahler, Annette Sabine, geb. Pospischil, Walldorf, *09.12.1961; Taskin, Carina, geb. Gieser, Neulußheim, *07.07.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Mahler, Annette Sabine, geb. Pospischil, Walldorf, *09.12.1961 als Inhaberin der Firma "Annette Mahler Vitalis Ambulanter Pflegedienst e.K.", Oftersheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709203) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Mahler, Annette Sabine, geb. Pospischil, Walldorf, *09.12.1961 hat als Inhaberin der Firma "Annette Mahler Vitalis Ambulanter Pflegedienst e.K.", Oftersheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709203) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2020 mit Nachtrag vom 14.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse vom 13.07.2020 und 14.08.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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