2021-07-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2015, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 170080 B) nach Hannover sowie die Änderung der Firma (früher vier.ai GmbH) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hamburger Allee 23, 30161 Hannover. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Berlin, 10997 Berlin, Geschäftsanschrift: Schlesische Straße 27, 10997 Berlin. Gegenstand: Die Planung, Entwicklung, Herstellung, der Betrieb, Consulting sowie Schulungen und Vertrieb von Hard- und Software schwerpunktmäßig durch (Kommunikations) Plattformen zur Unterstützung von Kundenservice-Prozessen. Stammkapital: 36.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Holler, Rainer, Göttingen, *11.04.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-24: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 86.707,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der 4Com GmbH & Co. KG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 200839) beschlossen. 122.807,00 EUR.
2022-01-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2021 mit der 4Com GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.