2007-12-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Lüdemann, Volker, Osnabrück, *28.05.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Kotte, Sebastian, Bramsche, *25.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-11-16: Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 14 C, 49084 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Kotte, Sebastian, Bramsche, *25.01.1975. Bestellt als Geschäftsführer: Creutz, Afra, Osnabrück, *17.09.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-28: Bestellt als Geschäftsführer: Hülsmeier, Werner, Osnabrück, *18.11.1944, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Creutz, Afra, Osnabrück, *17.09.1963.
2015-03-03: Änderung zur Geschäftsanschrift: Blumenmorgen 2, 49090 Osnabrück.
2020-07-08: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dörenkämper, Kirsten, Georgsmarienhütte, *29.06.1974; Hülsmeier, Lena, Osnabrück, *23.07.1977.
2021-01-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 23.12.2020 mit der Werner Hülsmeier UG mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.