2011-01-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2010. Geschäftsanschrift: Diensthoper Straße 14, 27313 Dörverden. Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen sowie der Handel und die Produktion mit und von Werbeaufstellern und Werbemitteln sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmeister, Ben, Dörverden, *12.09.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-10-12: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 Teile des Vermögens der HPpro e.K. mit Sitz in Dörverden (Amtsgericht Walsrode, HRA 121071) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der HPpro e.K. mit Sitz in Dörverden (Amtsgericht Walsrode, HRA 121071) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.