2014-10-17: Geschäftsanschrift: Lyoner Straße 34, 60528 Frankfurt am Main . Nicht mehr Vorstand: Rohbock, Edith, Frankfurt am Main, *20.09.1940. Bestellt als Vorstand: Schneider, Dominik J., Usingen, *03.06.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-24: Nicht mehr Vorstand: Schneider, Dominik J., Usingen, *03.06.1981. Bestellt als Vorstand: Wiegand, Peter, Frankfurt am Main, *01.07.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PA Prperty Advisors Real Estate Deutschland GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-07: Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PA Property Advisors Real Estate Deutschland GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.