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VIVIRY GmbH

Einzelhandel, Bekleidung, Abiballkleider..., Abendkleider und Ballkleider, Abendkleid, Abiball
Adresse / Anfahrt
Berliner Straße 39
10715 Berlin
11x Adresse:

Breite Straße 2
70173 Stuttgart


Auf dem Berlich 18
50667 Köln


Brandenburgische Straße 23
10707 Berlin


Hohenzollernstraße 27
80801 München


Nordstraße 33
40477 Düsseldorf


Wilmersdorfer Straße 81
10629 Berlin


Neumarkt 9-19
04109 Leipzig


Karmarschstraße 42
30159 Hannover


Am Brand
55116 Mainz


Braubachstraße 29
60311 Frankfurt am Main


Verlängerung der Mönckebergstraße
Große Johannisstraße 13
20457 Hamburg


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7 Ansprechpartner/Personen
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mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-03-20:
Firma: VIVIRY GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Berliner Straße 39, 10715 Berlin; Gegenstand: Der Handel mit Kleidung und Kleidungsaccessoires. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Bugaev, Aleksej, *11.02.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Sherwin, Victoria, *05.09.1976, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.02.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der divodress OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 50352 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.02.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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