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VIWADO GmbH

Brunnenbohrungen, Entnahme
Adresse / Anfahrt
Kleines Feldlein 4
74889 Sinsheim
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2011. Geschäftsanschrift: Kleines Feldlein 4, 74889 Sinsheim. Gegenstand: Erdbohrungen und geologische Aufschluss-, Brunnen- und Altlastenbohrungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Müller, Rudolf, Sinsheim, *17.12.1965; Weit, Waldemar, Heilbronn, *05.02.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2016-07-28:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2016 mit der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Müller & Weit Geotechnik oHG", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 706902) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-23:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.07.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.