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VPIphotonics GmbH

Photonic, Configuration, Simulate..., Validate, Innovate, Communicate, Photonics, Responsibilities
Adresse / Anfahrt
Hallerstraße 6
10587 Berlin
1x Adresse:

Carnotstraße 6
10587 Berlin


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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-12-12:
Firma: VPIphotonics GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Carnotstraße 6, 10587 Berlin Gegenstand: Insbesondere in Bezug auf das Geschäftsfeld Photonik (d. h. Entwicklung und Anwendung von optischen Verfahren und Technologien hinsichtlich Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Informationen)Betreiben eines Ingenieurbüros mit den Tätigkeitsmerkmalen Entwicklung, Vermarktung und Betreuung von Software und Hardware zum Design sowie zur Analyse, Optimierung und Kontrolle von Applikationen der Photonik (insbesondere von Kommunikationsnetzen), Beratung zur Konzipierung sowie Design, Vermarktung und Betreuung von Applikationen der Photonik (insbesondere von Kommunikationsnetzen) Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Richter, André, *10.10.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.11.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der VPIsystems GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 61736 B) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf Grund des Spaltungsplans vom 23.11.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..