2018-09-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2018. Geschäftsanschrift: Waffenstraße 15, 76829 Landau in der Pfalz. Gegenstand: Der Betrieb einer Hausverwaltung und die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen im Geschäftsbereich einer Hausverwaltung sowie das Vermieten und Vermarkten von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Herrmann, Markus, Dirmstein, *30.10.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Meyerer, Michelle, Rülzheim, *10.12.1986; Müsel, Evi, Kirchheim an der Weinstraße, *13.04.1968.
2019-05-20: Geändert, nun Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.125,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hausverwaltung Apropos Service GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dirmstein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 31343) sowie die Erhöhung um weitere 1.375,00 EUR beschlossen.
2019-07-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2018 mit der Hausverwaltung Apropos Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Dirmstein verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.