Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

VSB VersicherungsService Bautzen GmbH

Versicherungsmakler
Adresse / Anfahrt
Friedrich-Olbricht-Straße 4
02625 Bautzen
1x Adresse:

Steinstraße 15
02625 Bautzen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2016. Geschäftsanschrift: Friedrich-Olbricht-Str. 4, 02625 Bautzen. Gegenstand des Unternehmens: Versicherungsmakler und Vermittlung, Beratung, Abschluss, Verlängerung und Änderung von Versicherungsverträgen, Bausparen, private Krankenversicherung und private Pflegeversicherung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Noack, Hagen, Bautzen, *25.07.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Noack, Andrea, Bautzen, *26.04.1963.

2020-08-21:
Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 12.08.2020 und Erklärung des Alleingesellschafters vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters VSB VersicherungsService Bautzen Hagen Noack, Inhaber Hagen Noack, Bautzen verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.