2008-02-15: Bestellt als Geschäftsführer: Sveder, Henning, Lindome (Schweden), *27.06.1969. Nicht mehr Geschäftsführer: Kelleci, Hilmi, Usukudar/Istanbul, *06.09.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Buchholzer, Christoph, Schönenberg-Kübelberg, *24.10.1949; Olschewski, Gerhard, Weiterstadt, *27.08.1955. Prokura erloschen: Deiters, Wilhelm, Deidesheim, *12.11.1966.
2008-07-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Sveder, Henning, Lindome (Schweden), *27.06.1969.
2009-06-19: Geschäftsanschrift: An der Raumfabrik 34, 76227 Karlsruhe. Prokura erloschen: Olschewski, Gerhard, Weiterstadt, *27.08.1955.
2019-07-15: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2019 mit Nachtrag vom 11.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.06.2019 und 11.07.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Viking Sewing Machines GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110028) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Viking Sewing Machines GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110028) am 05.12.2000 mit Nachtrag vom 09.03.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.