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VTG Rail Europe GmbH
20097 HamburgDE
1x Adresse:
Saalburgstraße 155
61350 Bad Homburg
Saalburgstraße 155
61350 Bad Homburg
mind. 170 Mitarbeiter
Gründung 1961
Gründung 1961
28x HR-Bekanntmachungen:
2015-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2015. Geschäftsanschrift: Neuer Wall 42, 20354 Hamburg . Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen auf eigene Rechung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Niedrich, Jutta, Hamburg, *22.11.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 beschlossen. Neue Firma: VTG Rail Europe GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nagelsweg 34, 20097 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermietung von Eisenbahngüterwagen in Europa, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Ausgeschieden Geschäftsführer: Niedrich, Jutta, Hamburg, *22.11.1955. Bestellt Geschäftsführer: Wellbrock, Sven, Rosengarten GT Eckel, *17.05.1973, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lohmeyer, Stefan, Hamburg, *18.05.1958; Timm, Andreas, Hamburg, *12.07.1961.
2015-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.975.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Eisenbahngüterwagen mit Schwerpunkt in Europa, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Neues Stammkapital: 5.000.000,00 EUR.
2015-10-21:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes für eine grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d UmwG eingereicht: 1.) An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die VTG Rail GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit Sitz in Trattnerhof 1, 1010 Wien, Österreich. b) Als übernehmende Gesellschaft die VTG Rail Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, Deutschland. 2.) Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 435481 p. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, unter HRB 135611. 3.) Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der VTG Rail Europe GmbH als übernehmender Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie nicht die Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können und wenn sie zudem binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VTG Rail Europe GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der VTG Rail Europe GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der VTG Rail Europe GmbH (zu Händen Sven Wellbrock Nagelsweg 34, 20097 Hamburg, Deutschland, Telefax: +49 40 23 54 14 10) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der VTG Rail Europe GmbH gefordert werden muss. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden VTG Rail GmbH unterliegen österreichischem Recht und sind in §§ 8, 13 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetz (öEU-VerschG) sowie § 226 des österreichischen Aktiengesetz (öAktG) geregelt. Gemäß § 13 öEU-VerschG sind die Gläubiger der VTG Rail GmbH berechtigt - wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan im Sinne von Artikel 6 der Richtlinie, § 8 öEU-VerschG und § 221a öAktG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden - für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gemäß § 226 öAktG ist den Gläubigern der VTG Rail GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gemäß § 13 öEU-VerschG und § 226 öAktG stehen diese Rechte den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Weiter steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Gemäß § 8 Abs. 3 öEU-VerschG sind die Gläubiger der VTG Rail GmbH berechtigt, über ihr Verlangen unverzüglich und kostenlos folgende Unterlagen zu erhalten: Verschmelzungsplan, Schluss- bilanz (wenn und sobald diese erstellt ist), die Jahresabschlüsse der VTG Rail GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (soweit existent) und den gemeinsamen Verschmelzungsbericht. c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden: VTG Rail Europe GmbH, Ansprechpartner: Sven Wellbrock, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg, Deutschland, Telefax: +49 40 23 54 1410 und VTG Rail GmbH, Ansprechpartner Hannes Kotratschek, Trattnerhof 1, 1010 Wien, Österreich, Telefax: +43 1 51 21 33 18. d) Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH werden von der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, Deutschland gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden, Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen. e) Sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden VTG Rail GmbH werden von der VTG Deutschland GmbH, Hamburg, Deutschland gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen.
2015-12-09:
Bestellt Geschäftsführer: Charbonnier, Pierre-Philippe Michel, Paris / Frankreich, *17.07.1958; Kotratschek, Hannes, Brunn am Gebirge / Österreich, *20.10.1961; Oehrstroem, Jakob, Baar / Schweiz, *16.08.1960, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Davids, Niko, Wentorf, *19.02.1977; Freyer, Thomas, Hamburg, *06.10.1963; Gahtow, Steffen, Heiligenstedtenerkamp, *27.08.1965; Heinen, Hans, Weeze, *18.04.1954; Janssen, Dirk Folkert Dietrich, Hamburg, *04.01.1958; Knüpling, Matthias, Tostedt, *19.08.1965; Sohler, Bernd, Bargteheide, *07.07.1956; Wirtgen, Joachim Anton Josef, Handewitt-Timmersiek, *25.06.1962.
2015-12-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 11.11.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der VTG Rail GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 435481) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.
2016-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Eisenbahngüterwagen sowie Speditionsgeschäfte mit Schwerpunkt in Europa. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Schell, Hanno, Zug, *08.04.1966.
2016-06-23:
Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 03.06.2016 eingereich. 1. An der Verschmelzung sind die VTG Italia srl, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Alleingesellschafter nach italienischem Recht mit Sitz in Saronno , als übertragende Gesellschaft und die VTG Rail Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.2. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Varese unter Nr. 08381620155. Diese Nummer entspricht gleichzeitig der Steuer- und Umsatzidentifikationsnummer. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 1356114. 3. a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen VTG Rail Europe GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten VTG Rail Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VTG Rail Europe GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der VTG Rail Europe GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VTG Rail Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Nagelsweg 34, in 20097 Hamburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der VTG Rail Europe GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.3. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden italienischen VTG Italia srl ergeben sich aus Art. 2503 und 2505-quater Codice Civile: Danach können die Gläubiger der italienischen, an der Fusion beteiligten Gesellschaft Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen, indem sie innerhalb von 30 Tagen ein gerichtliches Verfahren anstrengen und geltend machen, dass die Verschmelzung die Realisierung ihrer Forderung gefährde. Vollständige Auskünfte über die grenzüberschreitende Verschmelzung und die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können bei der VTG Italia srl in Corso Italia 39, 21047 Saronno (VA), Italien eingeholt werden.3. c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.3.d) Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH werden von der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, Deutschland, gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen.
2016-07-25:
Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d Satz 3 UmwG den notariell beurkundeten Verschmelzungsplan vom 13.06.2016 für eine grenzüberschreitende Verschmelzung beim Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die VTG RAIL ESPANA SLU, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht mit Sitz in Madrid , als übertragende Gesellschaft und die VTG RAIL EUROPE GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Madrid, Band 17834, Blatt 19, Seite M-307657, Steueridentifikationsnummer N.I.F. B 83348599. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135611. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen VTG RAIL EUROPE GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten VTG RAIL EUROPE GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VTG RAIL EUROPE GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der VTG RAIL EUROPE GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstad des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VTG RAIL EUROPE GmbH unter deren Geschäftsanschrift Nagelsweg 34, in 20097 Hamburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der VTG RAIL EUROPE GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Maßgebliche Vorschrift für den Schutz der Gläubiger der spanischen VTG RAIL ESPANA SLU ist aufgrund der Verweisung in Art. 55 LME die Bestimmung des Art. 44 LME. Dieser Bestimmung zufolge darf eine Verschmelzung erst einen Monat nach der letzten Veröffentlichung des Verschmelzungsbeschlusses oder im Falle einer schriftlichen Mitteilung an alle Gesellschafter und Gläubiger, ab dem Zeitpunkt des Versands der letzten schriftlichen Mitteilung an die Gesellschafter oder Gläubiger, durchgeführt werden. Innerhalb dieser Zeitspanne können die Gläubiger der VTG RAIL ESPANA SLU der Verschmelzung widersprechen, bis ihnen Sicherheiten für ihre Forderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden. Dies gilt jedoch nur für die Forderungen, die bis zum Zeitpunkt vor der Hinterlegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig waren. Voraussetzung für einen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Art. 44 LME in Verbindung mit Art. 55 LME ist, dass ein Anspruch eines Gläubigers gegen die VTG RAIL ESPANA SLU bestehen muss. Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffenden Gläubiger ihren Anspruch innerhalb der vorgenannten Zeitspanne nachweislich schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Außerdem kann der Gläubiger verlangen, dass kein Randvermerk im Handelsregister über die Ausübung seines Widerspruchsrechts vorgenommen wird. Der Widerspruch gegen die Verschmelzung und die Geltendmachung einer Sicherheitsleistung für die Forderungen ist zu richten an die Geschäftsadresse der VTG RAIL ESPANA SLU, Calle Serranno 16, 5. Derecha, 28001 Madrid. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH werden von der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, Deutschland, gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen.
2016-08-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 03.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 mit der VTG Italia S.r.l., mit Sitz in Saronno/Italien eingetragen im Handelsregister Varese Nr. 08381620155 im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen.
2016-12-21:
Mit der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2016-12-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 13.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 mit der VTG Rail Espana SLU mit Sitz in Madrid / Spanien, eingetragen im Handelsregister von Madrid in Band 17834, Blatt 19, Seite M-307657, unter N.I.F. B 83348599 im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Hinsichtlich der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird auf die Hinweise in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans am 25. Juli 2016 verwiesen.
2017-02-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jäger, Torben, Seevetal, *15.01.1976.
2017-02-28:
Nachname geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jaeger, Torben, Seevetal, *15.01.1976.
2017-09-14:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seyer, Wolfgang, Hamburg, *08.12.1966.
2019-01-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franke, Stefan, Hotelfachmann, Hamburg, *24.10.1968.
2019-02-11:
Berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franke, Stefan, Hamburg, *24.10.1968.
2019-02-21:
Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Franke, Stefan, Hamburg, *24.10.1968.
2020-01-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gronau, Kirsten, Hamburg, *14.09.1972; Schumacher, Florian, Rotenburg , *23.11.1987. Prokura erloschen Sohler, Bernd, Bargteheide, *07.07.1956.
2020-06-18:
Prokura erloschen Heinen, Hans, Weeze, *18.04.1954.
2020-09-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jussen, Thomas Paul, Hamburg, *20.01.1988; Lehmann, Robert, Dresden, *27.06.1973.
2020-11-25:
Prokura erloschen Lehmann, Robert, Dresden, *27.06.1973.
2021-02-22:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Charbonnier, Pierre-Philippe Michel, Paris / Frankreich, *17.07.1958.
2021-03-12:
Bestellt Geschäftsführer: Seyer, Wolfgang, Hamburg, *08.12.1966, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-23:
Prokura erloschen Seyer, Wolfgang, Hamburg, *08.12.1966.
2021-09-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Morrocu, Matthias, Hamburg, *28.08.1977; Sadowski, Frank, Oberkrämer OT Bötzow, *07.10.1971.
2021-09-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Richter, Sven Henrik, Hamburg, *13.11.1975; Schwarten, Björn, Hamburg, *05.04.1983.
2022-02-01:
Prokura erloschen Timm, Andreas, Hamburg, *12.07.1961.
2015-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2015. Geschäftsanschrift: Neuer Wall 42, 20354 Hamburg . Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen auf eigene Rechung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Niedrich, Jutta, Hamburg, *22.11.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 beschlossen. Neue Firma: VTG Rail Europe GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nagelsweg 34, 20097 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermietung von Eisenbahngüterwagen in Europa, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Ausgeschieden Geschäftsführer: Niedrich, Jutta, Hamburg, *22.11.1955. Bestellt Geschäftsführer: Wellbrock, Sven, Rosengarten GT Eckel, *17.05.1973, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lohmeyer, Stefan, Hamburg, *18.05.1958; Timm, Andreas, Hamburg, *12.07.1961.
2015-10-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.975.000,00 EUR auf 5.000.000,00 EUR. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Eisenbahngüterwagen mit Schwerpunkt in Europa, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Neues Stammkapital: 5.000.000,00 EUR.
2015-10-21:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes für eine grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d UmwG eingereicht: 1.) An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die VTG Rail GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit Sitz in Trattnerhof 1, 1010 Wien, Österreich. b) Als übernehmende Gesellschaft die VTG Rail Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, Deutschland. 2.) Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 435481 p. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, unter HRB 135611. 3.) Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der VTG Rail Europe GmbH als übernehmender Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie nicht die Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können und wenn sie zudem binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VTG Rail Europe GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der VTG Rail Europe GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der VTG Rail Europe GmbH (zu Händen Sven Wellbrock Nagelsweg 34, 20097 Hamburg, Deutschland, Telefax: +49 40 23 54 14 10) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der VTG Rail Europe GmbH gefordert werden muss. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden VTG Rail GmbH unterliegen österreichischem Recht und sind in §§ 8, 13 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetz (öEU-VerschG) sowie § 226 des österreichischen Aktiengesetz (öAktG) geregelt. Gemäß § 13 öEU-VerschG sind die Gläubiger der VTG Rail GmbH berechtigt - wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan im Sinne von Artikel 6 der Richtlinie, § 8 öEU-VerschG und § 221a öAktG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden - für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gemäß § 226 öAktG ist den Gläubigern der VTG Rail GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Gemäß § 13 öEU-VerschG und § 226 öAktG stehen diese Rechte den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Weiter steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Gemäß § 8 Abs. 3 öEU-VerschG sind die Gläubiger der VTG Rail GmbH berechtigt, über ihr Verlangen unverzüglich und kostenlos folgende Unterlagen zu erhalten: Verschmelzungsplan, Schluss- bilanz (wenn und sobald diese erstellt ist), die Jahresabschlüsse der VTG Rail GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (soweit existent) und den gemeinsamen Verschmelzungsbericht. c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden: VTG Rail Europe GmbH, Ansprechpartner: Sven Wellbrock, Nagelsweg 34, 20097 Hamburg, Deutschland, Telefax: +49 40 23 54 1410 und VTG Rail GmbH, Ansprechpartner Hannes Kotratschek, Trattnerhof 1, 1010 Wien, Österreich, Telefax: +43 1 51 21 33 18. d) Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH werden von der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, Deutschland gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden, Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen. e) Sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden VTG Rail GmbH werden von der VTG Deutschland GmbH, Hamburg, Deutschland gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen.
2015-12-09:
Bestellt Geschäftsführer: Charbonnier, Pierre-Philippe Michel, Paris / Frankreich, *17.07.1958; Kotratschek, Hannes, Brunn am Gebirge / Österreich, *20.10.1961; Oehrstroem, Jakob, Baar / Schweiz, *16.08.1960, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Davids, Niko, Wentorf, *19.02.1977; Freyer, Thomas, Hamburg, *06.10.1963; Gahtow, Steffen, Heiligenstedtenerkamp, *27.08.1965; Heinen, Hans, Weeze, *18.04.1954; Janssen, Dirk Folkert Dietrich, Hamburg, *04.01.1958; Knüpling, Matthias, Tostedt, *19.08.1965; Sohler, Bernd, Bargteheide, *07.07.1956; Wirtgen, Joachim Anton Josef, Handewitt-Timmersiek, *25.06.1962.
2015-12-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 11.11.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der VTG Rail GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 435481) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.
2016-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Eisenbahngüterwagen sowie Speditionsgeschäfte mit Schwerpunkt in Europa. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Schell, Hanno, Zug, *08.04.1966.
2016-06-23:
Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 03.06.2016 eingereich. 1. An der Verschmelzung sind die VTG Italia srl, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Alleingesellschafter nach italienischem Recht mit Sitz in Saronno , als übertragende Gesellschaft und die VTG Rail Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.2. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Varese unter Nr. 08381620155. Diese Nummer entspricht gleichzeitig der Steuer- und Umsatzidentifikationsnummer. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 1356114. 3. a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen VTG Rail Europe GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten VTG Rail Europe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VTG Rail Europe GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der VTG Rail Europe GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VTG Rail Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Nagelsweg 34, in 20097 Hamburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der VTG Rail Europe GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.3. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden italienischen VTG Italia srl ergeben sich aus Art. 2503 und 2505-quater Codice Civile: Danach können die Gläubiger der italienischen, an der Fusion beteiligten Gesellschaft Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen, indem sie innerhalb von 30 Tagen ein gerichtliches Verfahren anstrengen und geltend machen, dass die Verschmelzung die Realisierung ihrer Forderung gefährde. Vollständige Auskünfte über die grenzüberschreitende Verschmelzung und die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können bei der VTG Italia srl in Corso Italia 39, 21047 Saronno (VA), Italien eingeholt werden.3. c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.3.d) Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH werden von der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, Deutschland, gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen.
2016-07-25:
Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d Satz 3 UmwG den notariell beurkundeten Verschmelzungsplan vom 13.06.2016 für eine grenzüberschreitende Verschmelzung beim Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die VTG RAIL ESPANA SLU, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht mit Sitz in Madrid , als übertragende Gesellschaft und die VTG RAIL EUROPE GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Madrid, Band 17834, Blatt 19, Seite M-307657, Steueridentifikationsnummer N.I.F. B 83348599. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135611. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen VTG RAIL EUROPE GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten VTG RAIL EUROPE GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der VTG RAIL EUROPE GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der VTG RAIL EUROPE GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstad des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VTG RAIL EUROPE GmbH unter deren Geschäftsanschrift Nagelsweg 34, in 20097 Hamburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der VTG RAIL EUROPE GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Maßgebliche Vorschrift für den Schutz der Gläubiger der spanischen VTG RAIL ESPANA SLU ist aufgrund der Verweisung in Art. 55 LME die Bestimmung des Art. 44 LME. Dieser Bestimmung zufolge darf eine Verschmelzung erst einen Monat nach der letzten Veröffentlichung des Verschmelzungsbeschlusses oder im Falle einer schriftlichen Mitteilung an alle Gesellschafter und Gläubiger, ab dem Zeitpunkt des Versands der letzten schriftlichen Mitteilung an die Gesellschafter oder Gläubiger, durchgeführt werden. Innerhalb dieser Zeitspanne können die Gläubiger der VTG RAIL ESPANA SLU der Verschmelzung widersprechen, bis ihnen Sicherheiten für ihre Forderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden. Dies gilt jedoch nur für die Forderungen, die bis zum Zeitpunkt vor der Hinterlegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig waren. Voraussetzung für einen Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Art. 44 LME in Verbindung mit Art. 55 LME ist, dass ein Anspruch eines Gläubigers gegen die VTG RAIL ESPANA SLU bestehen muss. Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffenden Gläubiger ihren Anspruch innerhalb der vorgenannten Zeitspanne nachweislich schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Außerdem kann der Gläubiger verlangen, dass kein Randvermerk im Handelsregister über die Ausübung seines Widerspruchsrechts vorgenommen wird. Der Widerspruch gegen die Verschmelzung und die Geltendmachung einer Sicherheitsleistung für die Forderungen ist zu richten an die Geschäftsadresse der VTG RAIL ESPANA SLU, Calle Serranno 16, 5. Derecha, 28001 Madrid. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden VTG Rail Europe GmbH werden von der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg, Deutschland, gehalten. Minderheitsgesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Gesellschaft ist daher nicht bekannt zu machen.
2016-08-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 03.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 mit der VTG Italia S.r.l., mit Sitz in Saronno/Italien eingetragen im Handelsregister Varese Nr. 08381620155 im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen.
2016-12-21:
Mit der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 06.12.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2016-12-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 13.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 mit der VTG Rail Espana SLU mit Sitz in Madrid / Spanien, eingetragen im Handelsregister von Madrid in Band 17834, Blatt 19, Seite M-307657, unter N.I.F. B 83348599 im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Hinsichtlich der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird auf die Hinweise in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans am 25. Juli 2016 verwiesen.
2017-02-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jäger, Torben, Seevetal, *15.01.1976.
2017-02-28:
Nachname geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jaeger, Torben, Seevetal, *15.01.1976.
2017-09-14:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seyer, Wolfgang, Hamburg, *08.12.1966.
2019-01-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franke, Stefan, Hotelfachmann, Hamburg, *24.10.1968.
2019-02-11:
Berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franke, Stefan, Hamburg, *24.10.1968.
2019-02-21:
Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Franke, Stefan, Hamburg, *24.10.1968.
2020-01-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gronau, Kirsten, Hamburg, *14.09.1972; Schumacher, Florian, Rotenburg , *23.11.1987. Prokura erloschen Sohler, Bernd, Bargteheide, *07.07.1956.
2020-06-18:
Prokura erloschen Heinen, Hans, Weeze, *18.04.1954.
2020-09-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jussen, Thomas Paul, Hamburg, *20.01.1988; Lehmann, Robert, Dresden, *27.06.1973.
2020-11-25:
Prokura erloschen Lehmann, Robert, Dresden, *27.06.1973.
2021-02-22:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Charbonnier, Pierre-Philippe Michel, Paris / Frankreich, *17.07.1958.
2021-03-12:
Bestellt Geschäftsführer: Seyer, Wolfgang, Hamburg, *08.12.1966, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-03-23:
Prokura erloschen Seyer, Wolfgang, Hamburg, *08.12.1966.
2021-09-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Morrocu, Matthias, Hamburg, *28.08.1977; Sadowski, Frank, Oberkrämer OT Bötzow, *07.10.1971.
2021-09-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Richter, Sven Henrik, Hamburg, *13.11.1975; Schwarten, Björn, Hamburg, *05.04.1983.
2022-02-01:
Prokura erloschen Timm, Andreas, Hamburg, *12.07.1961.