Valensina GmbH
Formell
2008-03-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2008. Gegenstand: das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Mocken, Wilfried, Schwalmtal, *15.10.1943, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-05-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 hat das Stammkapital zunächst von 25.000,00 EUR um 74.900,00 EUR auf 99.900,00 EUR und dann um weitere 100,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. Der Gesellschaftsvertrag ist in § 4 (Stammkapital) entsprechend geändert worden. 100.000,00 EUR.
2009-12-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Absatz 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
2015-11-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 100.000,00 um EUR 128.150,00 auf EUR 228.150,00, die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung der Firma, des Sitzes und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Beirats kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
2015-11-23:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Ruckes 90, 41238 Mönchengladbach. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Baumann, Frank, Rheinberg, *04.10.1962; Mocken, Tino, Schwalmtal, *26.01.1974; Müller, Felix, Aachen, *24.07.1973.
2015-12-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Mocken, Wilfried, Schwalmtal, *15.10.1943.
2016-02-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2015 hat die Verlegung des Sitzes von Schwalmtal nach Mönchengladbach sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 228.150,00 EUR um 35.450,00 EUR zwecks Durchführung der Verschmelzung mit der Valensina GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13624), die weitere Erhöhung von dann 263.500,00 EUR um 41.600,00 EUR auf 305.200,00 EUR, die Änderung der Firma sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Neue Firma: Valensina GmbH. Mönchengladbach. 305.200,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wolf, Gerald, Vechta, *10.05.1959. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Valensina GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13624) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-02-26:
Spalte 6 a) lfd. Nr. 7 aufgrund Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 228.150,00 EUR um 35.450,00 EUR zwecks Durchführung der Verschmelzung mit der Valensina GmbH mit Sitz in Mönchengladbach , die weitere Erhöhung von dann 263.600,00 EUR um 41.600,00 EUR auf 305.200,00 EUR, die Änderung der Firma sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.
2016-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der FSP Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mönchengladbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der FSP Frischsaft FRISCHE Produktionsgesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-04-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der FJT Food Juice Trading GmbH mit Sitz in Mönchengladbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-07-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Vieten, Björn, Wegberg, *14.08.1974. Prokura geändert: nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wolf, Gerald, Vechta, *10.05.1959.