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Valicomplex GmbH

Interstellaro, TDDDG, Ambient..., Chillout, Jedwede Nutzung, Downbeat, Valicon Records, Weihnachtslieferzeiten, Studioküche, Lässiges
Adresse / Anfahrt
Orankestraße 11
13053 Berlin
1x Adresse:

Rykestraße 24
10405 Berlin


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Orankestraße 11, 13053 Berlin.

2013-03-28:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Wendlandt, Bernd; Geschäftsführer:; 2. Koshorst, Jörg, *18.09.1978, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2013-06-21:
Firma: Valicomplex GmbH Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Koshorst, Jörg; Geschäftsführer:; 3. Wendlandt, Bernd, *03.02.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..

2017-06-29:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bernd Wendlandt Holding UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 142804 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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